Angebotsfinder
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Häufig gestellte Fragen:
Die Betreuung wird von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Ambulanten Familienhilfe durchgeführt. Diese werden durch nebenamtliche Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen, Studierende und Auszubildende unterstützt.
Unsere Angebote sind alle inklusiv gestaltet, das heißt, dass alle Kinder und Jugendlichen bei uns herzlich willkommen sind. Wir richten uns nach den individuellen Bedürfnissen Ihrer Kinder und Jugendlichen, welche wir gemeinsam mit Ihnen in einem ersten Gespräch erfassen.
Bis zu einer Woche (7 Tage) vor Beginn des Angebots können Sie sich abmelden. Melden Sie sich kurzfristiger ab, müssen dennoch die vollen Kosten bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass für die nachschulischen Betreuungsangebote andere Abmeldefristen gelten – diese finden Sie ebenfalls in Ihren Vereinbarungen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie diese Leistung über die Pflegekasse abrechnen. Das Geld der Pflegekasse ist begrenzt. Sie müssen selbst darauf achten, wann das Geld aufgebraucht ist.
Zudem gibt es auch Möglichkeiten unsere Angebote über ein Persönliches Budget durch die Eingliederungshilfe oder die Kinder- und Jugendhilfe abrechnen zu lassen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse oder auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, bezahlen Sie selbst diesen Betrag.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch dazu.
Sie finden bei der jeweiligen Ausschreibung eines Angebots 2 Button zur Auswahl. Wenn Sie an einem Angebot teilnehmen möchten, klicken Sie auf den entsprechenden Button und Sie werden auf ein Anmelde-Formular weitergeleitet. Bitte füllen Sie dieses aus und klicken Sie danach auf „Anmelden“. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit allen erforderlichen Informationen.
Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Eigenbeitrag und den Assistenzkosten. Der Eigenbeitrag umfasst Kosten für Speisen, Getränke, Eintritte und Materialien. Die Assistenzkosten, sind die Kosten, die wir für die Pflege und Betreuung berechnen. Diese können Sie über die Pflegekasse abrechnen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse oder auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, bezahlen Sie als Selbstzahlende die Kosten.