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Von der Aufsichtspflicht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen 2.0
Mitarbeiter*innen Altenhilfe, Mitarbeiter*innen Eingliederungshilfe
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Dauer: 3 Std.

Von der Aufsichtspflicht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen 2.0

Mitarbeiter*innen in der Begleitung von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung sind sowohl im praktischen als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig. Oftmals stehen die Mitarbeiter*innen dabei in einem Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungs-recht der Betroffenen und der Gefahr, dass diese sich selbst oder anderen Schaden zufügen. Oftmals muss man die Entscheidung treffen, ob Freiheits-entziehende Maßnahmen (FEM) angewendet werden sollten. Sie sind immer das letzte Mittel der Wahl. Gerade der Bereich der FEM hat durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 und der Fortentwicklung in der Rechtsprechung Neuerungen erfahren, die es zu beachten gilt.

Inhalt:

  • Gesetzliche Grundlagen der Geschäfts- und Deliktfähigkeit und Probleme in der Feststellung der Geschäftsunfähigkeit
  • Gesetzliche Grundlagen der Haftung
  • Gesetzliche Grundlagen der Betreuungs- und Aufsichtspflicht

Der Kurs kann als berufspädagogische Fortbildung nach §4 Abs.3 PflAPrV anerkannt werden.

Anmeldeschluss: 01.04.2025

Ort: St. Josefshaus, K1
Dozent/en:

Anja Emmenecker, Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin, Vorsorgeanwältin

Infos auf einen Blick

Start: 06.05.2025

Ende: 06.05.2025

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Beginn: 14:30 Uhr

Ende: 17:30 Uhr

St. Josefshaus, K1

75 Euro

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