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Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln
Mitarbeiter*innen Altenhilfe, Mitarbeiter*innen Eingliederungshilfe
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Dauer: 1 Std.

Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln

Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt für alle Personen, die mit der Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln zu tun haben. Personen, die Tätigkeiten nach § 43 IfSG erstmalig ausüben, benötigen eine Bescheinigung über eine mündliche und schriftliche Belehrung. Mit der Teilnahme an dieser Belehrung wird diese Bescheinigung erlangt.

Das Bildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen des St. Josefshauses

Ort: digital
Dozent/en:

Gesundheitszentrum Todtnau

Infos auf einen Blick

Start: 30.04.2025

Ende: 30.04.2025

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Beginn: 17:00 Uhr

Ende: 18:00 Uhr

digital

40 Euro

Buchen Sie noch heute Ihre Teilnahme:
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Bitte beachten Sie

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