Mitarbeiter*innen Altenhilfe, Mitarbeiter*innen Eingliederungshilfe
Dauer: 1 Std.
Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln
Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt für alle Personen, die mit der Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln zu tun haben. Personen, die Tätigkeiten nach § 43 IfSG erstmalig ausüben, benötigen eine Bescheinigung über eine mündliche und schriftliche Belehrung. Mit der Teilnahme an dieser Belehrung wird diese Bescheinigung erlangt.
Das Bildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen des St. Josefshauses
Ort: digital
Dozent/en:
Gesundheitszentrum Todtnau
Infos auf einen Blick
Start: 30.04.2025
Ende: 30.04.2025
Beginn: 17:00 Uhr
Ende: 18:00 Uhr
digital
40 Euro
Buchen Sie noch heute Ihre Teilnahme:
Wählen Sie hierbei bitte aus, ob Sie ein*e Mitarbeiter*in des Sankt Josefshaus sind oder eine externe Person.
Bitte beachten Sie
Wenn sie ein*e Mitarbeiter*in sind, denken Sie bitte zwingend an den Fortbildungsantrag. Dieser wird bei Klick auf den Button automatisch heruntergeladen.