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Erstbelehrung Anvertrautenschutz
Mitarbeiter*innen Altenhilfe, Mitarbeiter*innen Eingliederungshilfe
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Dauer: 3 Std.

Erstbelehrung Anvertrautenschutz

Zur Prävention und Intervention von (sexualisierter) Gewalt werden im SJH alle neuen Mitarbeiter:innen in die Thematik des Anvertrautenschutzes eingewiesen. Als Einrichtung der Caritas gelten für uns zudem die Vorgaben der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv). Diese Verordnung sieht vor, dass alle neuen Mitarbeiter*innen des St. Josefshauses, innerhalb von 6 Monaten nach Dienstbeginn an einer Unterweisung zum Thema „Anvertrautenschutz“ teilnehmen. Hier erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das Schutzkonzept des St. Josefshauses und die bestehenden Verfahren. Durch einen praxisnahen Austausch möchten wir Sie für die Themen Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt sensibilisieren.

Inhalt:

  • Rechtliche Vorgaben und Grundlagen
  • verschiedenen Formen und Stufen von Gewalt
  • Auseinandersetzung mit der „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ und dem Verhaltenskodex
  • Strategien von Täter:innen
  • Interne Verfahrensanweisungen und Unterlagen
  • Interne und externe Ansprechpartner:innen

Das Bildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen des St. Josefshauses

Ort: Konferenzraum Haus Lukas, Rheinfelden (Herten)
Dozent/en:

Claudia Peghini
Präventionsfachkraft

Lena Bohner
Präventionsfachkraft

Infos auf einen Blick

Start: 16.07.2026

Ende: 16.07.2026

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Beginn: 13:00 Uhr

Ende: 16:00 Uhr

Konferenzraum Haus Lukas, Rheinfelden (Herten)

42 Euro

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